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Das Frauennetzwerk im Landkreis Stade

10.10.2010

Aktuelles aus dem Frauennetzwerk

Nachdem sich das Frauennetzwerk in den vergangenen Sitzungen mit der Situation von Alleinerziehenden befasst hat, wird das Netzwerk auf  seiner nächsten Sitzung am
27. Oktober 2010 im Horneburger Rathaus einen ganz neuen Themenschwerpunkt präsentieren: Es geht um die Vorstellung des 1. Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Niedersachsen. Ilka Seyfarth vom Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Nds. ist als Referentin eingeladen.

 

2009: Frauennetzwerk informiert sich über den § 218 Befürchtungen: Noch mehr Druck auf schwangere Frauen

 Beim Thema Spätabtreibungen sah die Bundesregierung Handlungsbedarf. Ziel des Gesetzes war, die Zahl der Spätabtreibungen zu reduzieren und werdenden Eltern, vor allem werdenden Müttern umfassende Hilfestellung für ihre schwierige Entscheidung zu geben. Es besteht bereits seit 1995 ein gesetzlich verankertes Recht auf Beratung, da dies aber vielen schwangeren Frauen so wenig bekannt ist, sollte durch diese Gesetzesänderung der Zugang zu Beratungen erleichtert werden. Dies gilt insbesondere, wenn Frauen nach Bekannt werden einer Behinderung des Kindes vor der schwierigen Entscheidung stehen,  die Schwangerschaft auszutragen oder abzubrechen. Bei dieser komplexen, sehr schwierigen Entscheidungsfindung sei, so die Pressemitteilung des Bundesministeriums, eine gesetzliche Festschreibung der umfassenden medizinischen und auch psychosozialen Beratung erforderlich.
In dem neuen Gesetz ist nun festgeschrieben, dass Ärzte und Ärztinnen schwangeren Frauen insbesondere nach der Untersuchung und Pränataldiagnose Beratungsgespräche anbieten und vermitteln müssen und dass  eine Bedenkzeit von drei Tagen zwischen der Diagnosestellung und der Indikation des Arztes bzw. der Ärztin liegen müssen.
In der sich dem Vortrag anschließenden Diskussion gab es eine intensive Diskussion über das am Tag zuvor verabschiedete Gesetz. Die Reaktionen waren unterschiedlich, sie bewegten sich zwischen Irritation und Empörung. 
Übereinstimmend waren sich die anwesenden Frauen im Netzwerk einig: Mit dem neuen Gesetz werde noch mehr Druck auf schwangere Frauen ausgeübt. Es werde vom Gesetzgeber unterstellt, dass Frauen sich die Entscheidung über den Abbruch einer Schwangerschaft leicht machten. Das Gegenteil ist der Fall, wie man von den verschiedenen Beratungseinrichtungen weiß.
Der Staat dürfe sich  nicht per Gesetz in die privaten und ganz persönlichen Angelegenheiten der Frau bzw. eines Paares einmischen. Gesetze könnten hier nicht helfen, sondern Hilfe ganz anderer praktischer Art sei hier vonnöten. Es stellte sich die Frage, inwieweit Familien für ihre Kinder mit Behinderungen aus dem Gesetz rechtliche Ansprüche ableiten könnten. Eine zentrale Frage war: Was sieht die Bundesregierung vor, um den Betroffenen und ihren Familien umfassende Hilfen anzubieten?
So wurde vielfach vertreten, dass die Beratungspflicht grundsätzlich das falsche Mittel sei, zumal Ärztinnen und Ärzte i.d.R. für diese schwierigen Konfliktfälle keine entsprechende Beratungsausbildung und –kompetenz vorweisen.  Wünschenswert wäre ein qualifiziertes Beratungsangebot in angenehmer Atmosphäre und auf freiwilliger Basis – empfohlen durch die Ärztin, den Arzt.. Umfassende Schulungen für Ärzte und Ärztinnen, aber auch für Geburtshelferinnen etc. seien dafür unablässige Bedingung.
Im Landkreis Stade und  insbesondere im ländlichen Raum gebe es kaum eine ausreichende Infrastruktur für die Hilfsangebote für Mütter mit Kindern mit Behinderungen. Es darf den Betroffenen nicht zugemutet werden, dass sie weite Wege zurücklegen müssen, um eine in der Kürze der Zeit professionelle und kompetente Beratung in Anspruch nehmen zu können.
Auch wenn niemand anders als die werdende Mutter die Entscheidung für einen Abbruch treffen kann, unterstützt diese Gesetzesänderung noch mal mehr, dass sie mit dieser Verantwortung alleine gelassen werde. So wird den Frauen weiterhin gesellschaftlich die Schuld zugeschrieben.

Wichtig war den Frauennetzwerkmitgliedern, dass die Informationsbroschüren zum Zwecke des niedrigschwelligen Zugangs in einer verständlichen Sprache verfasst werden, und dass sie in alle Sprachen der in Deutschland vertretenen Ethnien übersetzt werden.

Die Netzwerkmitglieder befürchteten, dass schwangere Frauen bereits vor diesem „Weg durch die Instanzen“ die konfliktfreiere Lösung wählen: Sie fahren zum Schwangerschaftsabbruch direkt nach Holland oder in andere Länder, in denen ihnen unkompliziert und ohne den „erhobenen moralischen Zeigefinger“ geholfen wird. Sie befürchten zudem, dass durch das Gesetz Frauen mit Kindern mit Behinderungen noch viel mehr in die Isolation getrieben werden und mit ihren Problemen alleine sitzen gelassen werden.
Schon jetzt seien infrastrukturelle Angebote für Kinder mit Behinderungen rar: Im Landkreis Stade fehlt es an Plätzen in Kindertagesstätten mit Integrationsangebot sowie an Integrationsschulklassen und vieles mehr. Erfahrungsgemäß birgt die Belastung des Alltags mit einem Kind mit Behinderungen Sprengstoff, dem das Paar nicht immer gewachsen ist. Frauen und Paare allgemein verlieren noch dazu oft private Freundschaften, weil Menschen mit Behinderungen noch heute kaum gesellschaftliche Anerkennung genießen, sondern als defizitär gelten.

Das Frauennetzwerk wird sich weiter mit diesem Thema beschäftigen. Dazu sollen die beiden Bundestagsabgeordneten zur nächsten Sitzung am 29. Oktober eingeladen werden.
Auf der Sitzung soll es darum gehen, wie die Infrastruktur von psychosozialen Beratungsstellen im Landkreis Stade verbessert werden könne, und welche Erfahrungen die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Kreisgebiet bis dahin mit dem neuen Gesetz gemacht haben werden.

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Was ist das Frauennetzwerk und an welchen Themen arbeitet es?

Das Frauennetzwerk im Landkreis Stade ist aus der ersten landkreisweiten Frauen-Informationsbörse rund um das Stader Rathaus 1992 entstanden und vereinigt über 100 Vertreterinnen aus Institutionen, Vereinen, Verbänden, Gruppen, Initiativen, die Frauenprojekte initiieren, die Frauen fördern und sich für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in allen Bereichen der Gesellschaft stark machen.

Auf Einladung der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten tagt das Netzwerk zwei bis drei- im Jahr. Auf den Sitzungen tauschen sich die Teilnehmerinnen über Projekte zur Frauenförderung aus, diskutieren über aktuelle Fragen oder legen neue Handlungsfelder fest. Im Jahr 1996 wurde im Frauennetzwerk das - das Handbuch mit Adressen, Infos und Tipps (nicht nur) für Frauen im Landkreis Stade herausgegeben.



Frauennetzwerktreffen im Oktober 2005 im ABC Bildungs- und Tagungszentrum in Hüll


Unter der Überschrift "Visionen und Projekte für eine verbesserte Zukunft für Frauen im Landkreis Stade" arbeiteten die Netzwerkmitglieder in Arbeitsgruppen in den vergangenen Jahren zu den Themen: Beschäftigungspolitik, Raumplanung, Diskriminierung von Frauen, Mehr Frauen in die Kommunalpolitik und mischten sich öffentlich zu aktuellen Themen, die Frauen betreffen, ein.

2002 stand das Thema Häusliche Gewalt schwerpunktmäßig auf der Tagesordnung. Das Frauennetzwerk hat sich insbesondere erfolgreich für die Einrichtung der Beratungs- und Interventionsstelle für Opfer häuslicher Gewalt (BISS) eingesetzt, die der Landkreis Stade finanziert.

Für 2007 und 2008 war das Schwerpunktthema des Frauennetzwerkes "Der demographische Wandel und seine Auswirkungen auf die Kommunen" Auf seiner letzten Sitzung am 20.02.08 wurde das gemeinschaftliche Wohnen als eine Antwort auf die vielen Fragen der Zukunft beleuchtet. Mehr darüber finden Sie hier unter Aktuelles.

Wenn Sie Themen haben, die Sie an das Frauennetzwerk im Landkreis Stade heran tragen möchten, wenden Sie sich gerne an die kommunale Gleichstellungsbeauftragte in Ihrer Gemeinde oder direkt an mich!

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