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10.10.2010
Aktuelles aus dem Frauennetzwerk
Nachdem sich das Frauennetzwerk in den vergangenen Sitzungen mit der
Situation von Alleinerziehenden befasst hat, wird das Netzwerk auf seiner
nächsten Sitzung am
27. Oktober 2010 im Horneburger Rathaus einen ganz neuen
Themenschwerpunkt präsentieren: Es geht um die Vorstellung des 1. Atlas zur
Gleichstellung von Frauen und Männern in Niedersachsen. Ilka Seyfarth vom
Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie Nds. ist als
Referentin eingeladen.
2009:
Frauennetzwerk informiert sich
über den § 218
Befürchtungen: Noch mehr Druck auf schwangere Frauen
Beim Thema Spätabtreibungen sah die
Bundesregierung Handlungsbedarf. Ziel des Gesetzes war, die Zahl der
Spätabtreibungen zu reduzieren und werdenden Eltern, vor allem werdenden Müttern
umfassende Hilfestellung für ihre schwierige Entscheidung zu geben. Es besteht
bereits seit 1995 ein gesetzlich verankertes Recht auf Beratung, da dies aber
vielen schwangeren Frauen so wenig bekannt ist, sollte durch diese
Gesetzesänderung der Zugang zu Beratungen erleichtert werden. Dies gilt
insbesondere, wenn Frauen nach Bekannt werden einer Behinderung des Kindes vor
der schwierigen Entscheidung stehen, die Schwangerschaft auszutragen oder
abzubrechen. Bei dieser komplexen, sehr schwierigen Entscheidungsfindung sei, so
die Pressemitteilung des Bundesministeriums, eine gesetzliche Festschreibung der
umfassenden medizinischen und auch psychosozialen Beratung erforderlich.
In dem neuen Gesetz ist nun festgeschrieben, dass Ärzte und Ärztinnen
schwangeren Frauen insbesondere nach der Untersuchung und Pränataldiagnose
Beratungsgespräche anbieten und vermitteln müssen und dass eine Bedenkzeit von
drei Tagen zwischen der Diagnosestellung und der Indikation des Arztes bzw. der
Ärztin liegen müssen.
In der sich dem Vortrag anschließenden Diskussion gab es eine intensive
Diskussion über das am Tag zuvor verabschiedete Gesetz. Die Reaktionen waren
unterschiedlich, sie bewegten sich zwischen Irritation und Empörung.
Übereinstimmend waren sich die anwesenden Frauen im Netzwerk einig: Mit dem
neuen Gesetz werde noch mehr Druck auf schwangere Frauen ausgeübt. Es werde vom
Gesetzgeber unterstellt, dass Frauen sich die Entscheidung über den Abbruch
einer Schwangerschaft leicht machten. Das Gegenteil ist der Fall, wie man von
den verschiedenen Beratungseinrichtungen weiß.
Der Staat dürfe sich nicht per Gesetz in die privaten und ganz persönlichen
Angelegenheiten der Frau bzw. eines Paares einmischen. Gesetze könnten hier
nicht helfen, sondern Hilfe ganz anderer praktischer Art sei hier vonnöten. Es
stellte sich die Frage, inwieweit Familien für ihre Kinder mit Behinderungen aus
dem Gesetz rechtliche Ansprüche ableiten könnten. Eine zentrale Frage war: Was
sieht die Bundesregierung vor, um den Betroffenen und ihren Familien umfassende
Hilfen anzubieten?
So wurde vielfach vertreten, dass die Beratungspflicht grundsätzlich das falsche
Mittel sei, zumal Ärztinnen und Ärzte i.d.R. für diese schwierigen Konfliktfälle
keine entsprechende Beratungsausbildung und –kompetenz vorweisen. Wünschenswert
wäre ein qualifiziertes Beratungsangebot in angenehmer Atmosphäre und auf
freiwilliger Basis – empfohlen durch die Ärztin, den Arzt.. Umfassende
Schulungen für Ärzte und Ärztinnen, aber auch für Geburtshelferinnen etc. seien
dafür unablässige Bedingung.
Im Landkreis Stade und insbesondere im ländlichen Raum gebe es kaum eine
ausreichende Infrastruktur für die Hilfsangebote für Mütter mit Kindern mit
Behinderungen. Es darf den Betroffenen nicht zugemutet werden, dass sie weite
Wege zurücklegen müssen, um eine in der Kürze der Zeit professionelle und
kompetente Beratung in Anspruch nehmen zu können.
Auch wenn niemand anders als die werdende Mutter die Entscheidung für einen
Abbruch treffen kann, unterstützt diese Gesetzesänderung noch mal mehr, dass sie
mit dieser Verantwortung alleine gelassen werde. So wird den Frauen weiterhin
gesellschaftlich die Schuld zugeschrieben.
Wichtig war den Frauennetzwerkmitgliedern, dass die Informationsbroschüren zum
Zwecke des niedrigschwelligen Zugangs in einer verständlichen Sprache verfasst
werden, und dass sie in alle Sprachen der in Deutschland vertretenen Ethnien
übersetzt werden.
Die Netzwerkmitglieder befürchteten, dass schwangere Frauen bereits vor diesem
„Weg durch die Instanzen“ die konfliktfreiere Lösung wählen: Sie fahren zum
Schwangerschaftsabbruch direkt nach Holland oder in andere Länder, in denen
ihnen unkompliziert und ohne den „erhobenen moralischen Zeigefinger“ geholfen
wird. Sie befürchten zudem, dass durch das Gesetz Frauen mit Kindern mit
Behinderungen noch viel mehr in die Isolation getrieben werden und mit ihren
Problemen alleine sitzen gelassen werden.
Schon jetzt seien infrastrukturelle Angebote für Kinder mit Behinderungen rar:
Im Landkreis Stade fehlt es an Plätzen in Kindertagesstätten mit
Integrationsangebot sowie an Integrationsschulklassen und vieles mehr.
Erfahrungsgemäß birgt die Belastung des Alltags mit einem Kind mit Behinderungen
Sprengstoff, dem das Paar nicht immer gewachsen ist. Frauen und Paare allgemein
verlieren noch dazu oft private Freundschaften, weil Menschen mit Behinderungen
noch heute kaum gesellschaftliche Anerkennung genießen, sondern als defizitär
gelten.
Das Frauennetzwerk wird
sich weiter mit diesem Thema beschäftigen. Dazu sollen die beiden
Bundestagsabgeordneten zur nächsten Sitzung am 29. Oktober eingeladen
werden.
Auf der Sitzung soll es darum gehen, wie die Infrastruktur von psychosozialen
Beratungsstellen im Landkreis Stade verbessert werden könne, und welche
Erfahrungen die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im Kreisgebiet bis
dahin mit dem neuen Gesetz gemacht haben werden.
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Was ist das Frauennetzwerk und an
welchen Themen arbeitet es?
Das Frauennetzwerk im Landkreis Stade ist aus der ersten landkreisweiten Frauen-Informationsbörse rund um das Stader Rathaus 1992 entstanden und vereinigt über 100 Vertreterinnen aus Institutionen, Vereinen, Verbänden, Gruppen, Initiativen, die Frauenprojekte initiieren, die Frauen fördern und sich für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in allen Bereichen der Gesellschaft stark machen.
Auf Einladung der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten tagt das Netzwerk
zwei bis drei- im Jahr. Auf den Sitzungen tauschen sich die Teilnehmerinnen über Projekte zur Frauenförderung aus, diskutieren über aktuelle Fragen oder legen neue Handlungsfelder fest. Im Jahr 1996 wurde im Frauennetzwerk das - das Handbuch mit Adressen, Infos und Tipps (nicht nur) für Frauen im Landkreis Stade herausgegeben.
Frauennetzwerktreffen im Oktober 2005
im ABC Bildungs- und Tagungszentrum in Hüll
Unter der Überschrift "Visionen und Projekte für eine verbesserte Zukunft für Frauen im Landkreis Stade" arbeiteten die Netzwerkmitglieder in Arbeitsgruppen in den vergangenen Jahren zu den Themen: Beschäftigungspolitik, Raumplanung, Diskriminierung von Frauen, Mehr Frauen in die Kommunalpolitik und mischten sich öffentlich zu aktuellen Themen, die Frauen betreffen, ein.
2002 stand das Thema Häusliche Gewalt schwerpunktmäßig auf der Tagesordnung. Das Frauennetzwerk hat sich insbesondere erfolgreich für die Einrichtung der Beratungs- und Interventionsstelle für Opfer häuslicher Gewalt (BISS) eingesetzt, die der Landkreis Stade finanziert.
Für 2007 und 2008 war das Schwerpunktthema des Frauennetzwerkes "Der
demographische Wandel und seine Auswirkungen auf die Kommunen" Auf seiner
letzten Sitzung am 20.02.08 wurde das gemeinschaftliche Wohnen als eine Antwort
auf die vielen Fragen der Zukunft beleuchtet. Mehr darüber finden Sie hier unter
Aktuelles.
Wenn Sie Themen haben, die Sie an das Frauennetzwerk im Landkreis Stade heran tragen möchten, wenden Sie sich gerne an die kommunale
Gleichstellungsbeauftragte in Ihrer Gemeinde oder direkt an mich!
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